Wenn Privatschulen anerkannte Abschlüsse (zum Beispiel Abitur oder den mittleren Schulabschluss) vergeben wollen und/oder durch den Besuch die Schulpflicht erfüllt werden soll, dann handelt es sich um eine Ersatzschule, deren Besuch den Besuch einer entsprechenden staatlichen Schule ersetzt.
Die Rackow-Schule ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule und darf daher, im Unterschied zu genehmigten Ersatzschulen, alle Prüfungen zu Bildungsabschlüssen (keine Kammerprüfungen) selbst durchführen. Prüfungen, wie etwa die Abitur- und MSA-Prüfungen werden zentral, also parallel mit den staatlichen Oberstufenzentren Berlins geschrieben.
Ebenfalls darf die Rackow Schule alle Bildungsabschlüsse vergeben, sowie Zeugnisse darüber ausstellen. Alle Zeugnisse sind anerkannt.
Sie vereinbaren einfach telefonisch mit uns einen Beratungstermin bei dem wir unabhängig und individuell auf Ihre Situation und Anforderungen eingehen können und Sie zu allen Schulformen in unserer Schule aber auch zu Alternativen beraten. Im Anschluss bekommen Sie eine Vertragsausfertigung ausgestellt. Sobald Sie sich für unsere Schule entschieden haben reichen Sie diese gegengezeichnet wieder ein und haben sich damit einen Schulplatz bei uns gesichert.
Folgende Unterlagen sind bei Vertragsabschluss spätestens aber bis zum Schuljahresbeginn einzureichen:
Schulgeld:
Ein gestaffeltes Schulgeld nach Einkommenshöhe ist möglich.
Das Schulgeld kann steuerlich abgesetzt werden. 30 % des tatsächlich gezahlten können als Sonderausgabe (§10 EStG) geltend gemacht werden.
Grundsätzlich ist eine BAföG-Förderung möglich, die aber individuell geprüft werden muss.
http://www.das-neue-bafoeg.de/
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html/
Darüber hinaus ist auch eine Förderung durch den so genannten Bildungskredit der KfW möglich. Auch hier ist jeder Antrag individuell zu betrachten.
http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/StudiumBeruf/index.jsp
Auch eine Förderung der Bundeswehr ist, nach individueller Prüfung der entsprechenden Förderstelle, realisierbar.
http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/a/terrwv/karriere/berufsford
Vorübergehende Krankheit
Ab dem ersten Tag ist eine Krankschreibung vom Arzt vorzulegen, die spätestens am dritten Tag bei den Rackow-Schulen eingereicht wird. Dies kann per Mail an krankmeldung@rackow-frankfurt.de, per Fax, per Post und persönlich erfolgen. Der verpasste Stoff ist individuell nachzuarbeiten. Arbeitsblätter werden für Schülerinnen und Schüler in einem speziellen Ordner im Klassenraum gesammelt.
Sollte der Unterricht vorzeitig aufgrund von Krankheit (Unwohlsein, Kopfschmerzen etc.) verlassen werden, ist sofort ein Arzt aufzusuchen und sich eine Bescheinigung ausstellen zu lassen. Es gilt ebenfalls eine Frist von drei Tagen zur Einreichung.
Unentschuldigte Fehlzeiten sind auf den Zeugnissen vermerkt.
Die Rackow-Schulen haben mehrjährige Erfahrung im Umgang mit chronischen Krankheiten und Lernschwächen. Unser Schülercoach Team berät zu und nimmt sich Individuell physischen und psychischen Lernbeeinträchtigungen, wie etwa Legasthenie, Dyskalkulie oder Sehschwäche, an. So kann man gegebenenfalls in Prüfungen zusätzliche Hilfsmittel verwenden oder zusätzliche Bearbeitungszeit bekommen. Sollte ein Lernbeeinträchtigung vorliegen weißen Sie diese bitte per Attest nach.
Selbstverständlich stehen wir auch bei Prüfungsangst oder anderen schwer attestierbaren Symptomen zur Seite.
Eine vorübergehende oder chronische Sportunfähigkeit ist ebenfalls zu attestieren. Gegebenenfalls wir die Sportnote durch eine Facharbeit ermittelt.
Die Geschäfts- und Bürozeiten der Rackow-Schulen Frankfurt sind: Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 18:00 Uhr und Freitag von 07:30 bis 16:00 Uhr.
Alle Bildungsgänge starten und enden zu den offiziellen Ferienterminen des Landes Hessen. In der Regel wird von 08:15 – 16:45 Uhr unterrichtet.
Wichtige Termine entnehmen Sie bitte dem Zeitplan.
Gerne beantworten wir Ihnen alle weiteren Fragen persönlich unter der 069/55 27 54 oder Sie füllen folgendes Kontaktformular aus.